AGB

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen (hoof_n_paw.photography) erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
  2. “Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten via „Link“,  Fach­abzüge usw.)

II. Urhe­ber­recht

  1. Das Urhe­ber­recht der Fotos liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestell­ten Fotos sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen.
  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Foto zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.
  6. Bei der Ver­wen­dung der Fotos in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch)  ist der Fotograf, als Urhe­ber des Fotos zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Her­stel­lung der Fotos wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.
  2. Das vereinbarte Entgelt für das Shooting ist vor dem Shooting per Überweisung oder am Shootingtag in Bar zu zahlen.
  3. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.
  4. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Fotos Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

IV. Haf­tung

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.
  3. Die Teilnahme am Shooting erfolgt auf eigene Gefahr
  4. Sollte der Kunde oder sein Tier Gegenstände / Equipment vom Fotografen beschädigen, ist dieses vom Kunden zu ersetzen.
  5. Während des Shootings ist der Kunde selbst in der Verantwortung für sich und sein Tier. Er haftet für die von ihm oder seinem Tier verursachten Schäden. Die Fotografin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die während des Fotoshootings von dem Kunden oder dem Tier verursacht worden.

V. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Nach Vor­sortierung stellt der Fotograf dem Auf­tragge­ber eine Online-Galerie für 14 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die entsprechen­den Fotos zur Bear­beitung auswählen kann.
  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Fotos durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden.(Wenn nicht anders kommuniziert maximal 6 Wochen nach Auswahl durch den Kunden)
  3. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung gilt folgende Vereinbarung: bis zu 14 Tage vor dem Shootingtermin, 100% ige Rückzahlung des vereinbarten Shootingpreises. Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Shootingtermin ist eine Rückzahlung nicht mehr möglich, es wird ein Gutschein in gleicher Höhe des vereinbarten Shootingpreises ausgegeben. Auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.
  4. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
  5. Die nachträgliche Bear­beitung von Fotos des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
  6. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Fotos des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Außerdem ist nur die Webdatei mit Fotografenlogo im Internet zu verwenden.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
  2. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Fotos in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden